Vertragsmanagement
Versicherungsrecht
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Strafrecht
Inkasso

Durch Verträge wird all das geregelt, was nicht durch ein Gesetz geregelt ist. Zudem werden nicht gewünschte gesetzliche Regelungen aufgehoben und/oder geändert, sofern und soweit dies zulässig ist. Das Gleiche gilt von Rechtssprechungslinien, die bei der Vertragsplanung ebenfalls zu berücksichtigen und gegebenenfalls zu modifizieren sind.

Wir helfen dabei, den für das Vorhaben passenden Vertrag zu planen und zu konzipieren.